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Fragen und Antworten

rund um Rollstühle

Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Sie sind auf Antrag des Herstellers im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und haben eine Hilfsmittelnummer.

Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist durch entsprechende Hilfsmittelverträge mit den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Medizinprodukte erhalten nur dann eine Hilfsmittelnummer, wenn die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen sowie der medizinische Nutzen vom Hersteller nachgewiesen wurden.

Werden die beiden Elektro-Rollstühle Modelle immer von der Krankenkasse übernommen?

Prinzipiell handelt es sich bei der Übernahme der Kosten immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Mit der Hilfsmittelnummer und dem richtigen Einreichen stehen die Chancen aber sehr gut. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Warum kann ich den Elektro-Rollstuhl als Hilfsmittel beantragen?

Ein Elektro-Rollstuhl ist ein sächliches Produkt und kann Ihnen prinzipiell durch Ihren Arzt auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass der Elektro-Rollstuhl die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erfüllen kann. Selbstständiges Wohnen, Einkaufen im Bereich der Grundversorgung, Besuche beim Arzt, Behördengänge und vieles mehr sind somit wieder möglich. Der faltbare immer-mobil Elektrorollstuhl ermöglicht Ihnen als gehbehindertem oder gehunfähigem Patient, sich wieder auf befestigten Untergründen, drinnen und draußen, selbstständig und selbstbestimmt fortzubewegen.

Was muss bei der Beantragung formal erfüllt werden?

1. Verordnung/Rezept von Ihrem Arzt
2. Kostenvoranschlag
3. Begründung durch Ihren Arzt, beziehungsweise falls Sie die Begründung selbst erstellen, sollte Ihr Arzt diese unterzeichnen.
4. Gesamtbetrachtung im Rahmen der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
5. Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie
6. Erprobungsbericht

Welche Unterlagen sollten bei der Einreichung an die Krankenkasse beigelegt werden?

  • Verordnung vom Arzt
  • Kostenvoranschlag
  • Begründungsschreiben
  • Erprobungsbericht

Wir empfehlen Ihren individuellen Antrag gemeinsam mit uns zu erstellen.

Welche Kriterien muss der Arzt auf jeden Fall im Rezept vermerken?

1. Notwendigkeit
2. Ausreichende Versorgung
3. Zweckmäßigkeit

Hinweis! Hilfsmittel sind nicht budgetiert, belasten also nicht das Budget Ihres Arztes. Weisen Sie ihn darauf hin, wenn solche Kosten-Bedenken geäußert werden.

Welche Tests und Kriterien muss ein Elektro-Rollstuhl erfüllen, um eine Hilfsmittelnummer zu bekommen?

Der GKV-Spitzenverband prüft zunächst die Hilfs- bzw. Pflegehilfsmitteleigenschaft. Um eine Hilfsmittelnummer zu erhalten muss der Antragssteller folgende Punkte nachweisen:

  • die Funktionstauglichkeit
  • die Sicherheit
  • die Erfüllung der Qualitätsanforderungen
  • sowie – soweit erforderlich – den medizinischen oder pflegerischen Nutzen

zur „großelternbox“

Was ist die "großelternbox"?

Die großelternbox unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie liefert monatlich, kostenlos auf den Bedarf abgestimmte Hilfsmittel zum Verbrauch, um die häusliche Pflege zu erleichtern.

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die großelternbox?

Sind die folgenden Kriterien erfüllt, können Sie gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat beantragen:

· Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vor.
· Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer
  Einrichtung für betreutes Wohnen und wird von dort aus gepflegt.
· Die Pflege zuhause findet mit Unterstützung von Privatpersonen statt (Angehörige, Nachbarn etc.).

Was muss ich tun, um die großelternbox kostenlos zu erhalten?

· Füllen Sie das Formular gerne direkt online über den Button großelternbox beantragen aus. Sie können den Antrag gleich digital unterschreiben, so wird die Bearbeitung beschleunigt und Sie erhalten schneller Ihre erste Lieferung.

· Gerne beraten wir Sie kostenfrei unter Tel. 0 800 621 777 2.
Nach der Rücksendung des ausgefüllten Formulars an uns, leiten wir dieses an die entsprechende Pflegekasse weiter und liefern Ihnen nach Freigabe unverzüglich die gewünschte großelternbox.

· Sind Sie privatversichert, benötigen wir ebenfalls das großelternbox-Formular von Ihnen. Eine Antragsstellung bei der privaten Pflegeversicherung ist nicht erforderlich. Nach der Lieferung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die voll erstattungsfähig ist, mehr dazu unter Punkt 5.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Was viele nicht wissen: Angehörige haben für ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch wenn sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst betreuen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Ich habe noch keinen Pflegegrad. Kann ich die großelternbox trotzdem beantragen?

Sobald Sie einen Pflegegrad beantragt haben können Sie auch schon die großelternbox beantragen. Das kann zeitgleich passieren. Sie müssen nicht erst die Bestätigung der Pflegekasse abwarten.

Was passiert, wenn die Kasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ablehnt?

Wenn die Pflegekasse den Antrag auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmt, bekommen Sie keine großelternbox zugesendet und es entstehen keine Kosten.

Kann ich die großelternbox-Varianten monatlich wechseln?

Ja, das können Sie ganz einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer online erledigen.Schauen Sie gerne einmal unter dem folgenden Link vorbei großelternbox ändern.

Wir nehmen Ihre Änderungswünsche auch gerne per Anruf oder E-Mail, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und der gewünschten großelternbox-Variante, entgegen. So können Sie jeden Monat neu entscheiden, welche Variante Sie im Folgemonat beziehen möchten.

Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel bereits über einen anderen Anbieter. Was muss ich tun?

Schön, dass Sie schon Ihren gesetzlichen Anspruch nutzen. Wenn Sie diesen zukünftig mit der großelternbox abdecken möchten, kündigen Sie bitte Ihren alten Anbieter. Für die Pflegekassen benötigen wir ein sogenanntes Leistungserbringer-Wechsel Formular, um Sie mit der großelternbox beliefern zu können. Das Wechsel Formular finden Sie hier. Bitte beantragen Sie die großelternbox entweder über unser Online Formular, in dem Sie angeben können, dass es einen Anbieterwechsel gibt, oder kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch unter 0 800 621 777 2. Nachdem das großelternbox Formular bei uns eingegangen ist, übernehmen wir alles Weitere für Sie.

Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht. Gerne nehmen wir bereits vor Endung der Befristung Kontakt mit Ihnen auf, um die Genehmigung erneut zu prüfen.

Grundsätzlich gilt allerdings: Solange die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird, gilt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Die meisten Pflegekassen bewilligen die großelternbox auf unbestimmte Zeit oder mindestens für ein Jahr.

Kann ich meine Bestellung nachträglich ändern oder stornieren?

Sie können Ihre Bestellung jederzeit ändern, um die Produkte an Ihren Bedarf anzupassen. Sobald die Bestellung verschickt ist, greift die Änderung jedoch erst für die nächste Lieferung im darauffolgenden Monat. Eine Stornierung ist ebenfalls jederzeit online, per Telefon oder E-Mail möglich. Auch hier müssen wir prüfen, ob der Versand schon erfolgt ist und sprechen dann im Einzelfall das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.